Dokumente
Information zur Beurlaubung und zur Schulpflicht
Liebe Eltern,
bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung von der Schule nur eine kurzzeitige Aussetzung der Schulpflicht darstellt. Sie kann ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.
Eine Beurlaubung darf nicht dazu genutzt werden, die Ferien zu verlängern oder früher anzutreten. Urlaubsreisen sind daher grundsätzlich innerhalb der festgelegten Ferienzeiten zu planen.
Auch Arzttermine, Therapien, Behördengänge oder andere private Termine sollten nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden. Da für Ihr Kind eine gesetzliche Schulpflicht besteht, ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht verpflichtend.
Wir bitten Sie daher, bei der Terminplanung die Unterrichtszeiten zu berücksichtigen und Fehlzeiten möglichst zu vermeiden.
Änderungsanzeigen
Damit die Schule immer über die aktuellen Daten unserer Schülerinnen und Schüler verfügt, benötigen wir bei Änderungen eine Änderungsanzeige.
Bitte informieren Sie die Schule insbesondere bei Änderungen von:
Adresse oder Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Notfallkontakten
Sorgeberechtigten bzw. familiären Verhältnissen
Abholberechtigungen
weiteren wichtigen Angaben, die für die Betreuung und Sicherheit Ihres Kindes relevant sind.
Warum ist das wichtig?
Aktuelle Daten sind für eine sichere Betreuung, eine schnelle Erreichbarkeit der Eltern sowie für die schulische Organisation und Kommunikation unerlässlich.
Wann muss die Änderungsanzeige abgegeben werden?
Bitte reichen Sie die Änderungsanzeige unverzüglich bzw. möglichst zeitnah nach einer Änderung bei der Schule ein. So können wir sicherstellen, dass unsere Unterlagen stets auf dem aktuellen Stand sind.
